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Warum darf man Döner nicht mehr Döner nennen?

Reimund Kluge
Reimund Kluge
2025-04-07 03:05:53
Anzahl der Antworten: 4
Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. Hintergrund für die Bezeichnung als Döner sind die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches“. In den Leitsätzen zum Döner ist nachzulesen, dass ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen darf. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden.
Ivo Block
Ivo Block
2025-04-07 02:14:29
Anzahl der Antworten: 7
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt. Viele Imbisse würden ihr Fleisch aber bei Großhändlern bestellen, die Geschmacksverstärker mit hineinmischen. Das sei dann aber kein Döner mehr.
Pierre Bertram
Pierre Bertram
2025-04-07 01:58:24
Anzahl der Antworten: 5
Ähnlich wie bei anderen geschützten Spezialitäten wie Mozzarella, Heumilch oder Pizza Napoletana dürfte der Döner nur noch nach einem traditionellem Rezept oder Herstellungsverfahren produziert werden. Falls nicht, dürfte er nicht mehr Döner heißen. So gäbe es dann im Döner nur noch Lamm-Fleisch oder das von mindestens 16 Monate alten Rindern. Die ausschließlich per Hand abgeschnittenen Streifen müssten eine Dicke von zwei bis fünf Millimetern haben, die exakte Garzeit wird vorgegeben, die Marinade ebenfalls. Deutschland lehne den Vorschlag ab.
Käthe Fritsch
Käthe Fritsch
2025-04-07 00:03:32
Anzahl der Antworten: 8
Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß". Der Grund: Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Zum Beispiel müsste bestimmtes Fleisch verwendet werden.
Beate Zimmer
Beate Zimmer
2025-04-06 22:27:39
Anzahl der Antworten: 5
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“. Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
Victor Kroll
Victor Kroll
2025-04-06 20:45:57
Anzahl der Antworten: 1
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. So verlangt es das Lebensmittelrecht. Denn alle Wirte würden ganz pauschal Döner angeben. Wenn der aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wird, müsse es Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.