Warum darf es nicht mehr Döner heißen?

Karen Brand
2025-04-02 20:41:21
Anzahl der Antworten: 6
Hintergrund dafür sind die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches“. Und zum Döner wurden die Leitlinien bereits 1991 als bundeseinheitlicher Beurteilungsmaßstab festgeschrieben. Sie besagen: Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen.
Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr nicht. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. So verlangt es das Lebensmittelrecht.

Carsten Möller
2025-04-02 16:53:36
Anzahl der Antworten: 5
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt. Viele Imbisse würden ihr Fleisch aber bei Großhändlern bestellen, die Geschmacksverstärker mit hineinmischen. Das sei dann aber kein Döner mehr.

Alice Löffler
2025-04-02 16:50:20
Anzahl der Antworten: 7
Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".

Eugen Schlüter
2025-04-02 16:43:50
Anzahl der Antworten: 5
Wenn es nach einer Interessenvereinigung aus der Türkei geht, sollen Döner mit Kalb- oder Hühnerfleisch in Zukunft in der EU nicht mehr unter dem Namen "Döner" verkauft werden. Ähnlich wie bei anderen geschützten Spezialitäten wie Mozzarella, Heumilch oder Pizza Napoletana dürfte der Döner nur noch nach einem traditionellem Rezept oder Herstellungsverfahren produziert werden. Falls nicht, dürfte er nicht mehr Döner heißen. So gäbe es dann im Döner nur noch Lamm-Fleisch oder das von mindestens 16 Monate alten Rindern.

Helen John
2025-04-02 14:22:17
Anzahl der Antworten: 4
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem darf der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen. Oftmals werden jedoch in Proben aus der Gastronomie Soja, Wasser, Geschmacksverstärker oder Paniermehl gefunden. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.
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