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Warum darf Döner nicht mehr Döner heißen?

Danny Dietz
Danny Dietz
2025-04-02 20:55:35
Anzahl der Antworten: 5
Nicht jeder verkaufte Döner ist auch ein echter Döner, zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem darf der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.
Siglinde Kessler
Siglinde Kessler
2025-04-02 19:36:31
Anzahl der Antworten: 5
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Denn statt Döner gibt es in der thüringischen Stadt nur noch Drehspieß im Fladenbrot. Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt.
Dierk Strobel
Dierk Strobel
2025-04-02 19:07:13
Anzahl der Antworten: 3
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“. Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
Andy Vollmer
Andy Vollmer
2025-04-02 17:17:30
Anzahl der Antworten: 12
Damit muss sich die EU-Kommission, die neue Gesetze für die Länder der Europäischen Union vorschlagen darf, in den nächsten Monaten beschäftigen. Der Grund: Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".