Warum darf Döner nicht mehr Döner heißen?

Hüseyin Hoffmann
2025-04-19 19:29:08
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Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. In den Leitsätzen zum Döner ist nachzulesen, dass ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen darf. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.
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