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Warum darf Döner nicht mehr Döner heißen?

Margret Kern
Margret Kern
2025-05-14 12:03:48
Anzahl der Antworten: 9
Wenn es nach einer Interessenvereinigung aus der Türkei geht, sollen Döner mit Kalb- oder Hühnerfleisch in Zukunft in der EU nicht mehr unter dem Namen "Döner" verkauft werden. Ähnlich wie bei anderen geschützten Spezialitäten wie Mozzarella, Heumilch oder Pizza Napoletana dürfte der Döner nur noch nach einem traditionellem Rezept oder Herstellungsverfahren produziert werden. Falls nicht, dürfte er nicht mehr Döner heißen. So gäbe es dann im Döner nur noch Lamm-Fleisch oder das von mindestens 16 Monate alten Rindern. Die ausschließlich per Hand abgeschnittenen Streifen müssten eine Dicke von zwei bis fünf Millimetern haben, die exakte Garzeit wird vorgegeben, die Marinade ebenfalls.
Hans-Walter Schmitt
Hans-Walter Schmitt
2025-05-10 08:48:19
Anzahl der Antworten: 4
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt. Viele Imbisse würden ihr Fleisch aber bei Großhändlern bestellen, die Geschmacksverstärker mit hineinmischen. Das sei dann aber kein Döner mehr.
Cäcilie Ahrens
Cäcilie Ahrens
2025-05-02 01:29:42
Anzahl der Antworten: 7
Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als garantiert traditionelle Spezialität geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr Döner nennen, sondern zum Beispiel Drehbraten oder Drehspieß.
Hüseyin Hoffmann
Hüseyin Hoffmann
2025-04-19 19:29:08
Anzahl der Antworten: 6
Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. In den Leitsätzen zum Döner ist nachzulesen, dass ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen darf. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.