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Was ist der Unterschied zwischen Drehspießfleisch und Dönerfleisch?

Berndt Hein
Berndt Hein
2025-04-18 09:09:47
Anzahl der Antworten: 8
Ein Döner darf nur so heißen, wenn er eine bestimmte Zusammensetzung hat, sonst muss er Drehspieß heißen. Anlass ist der rechtliche Unterschied zwischen „Döner“ und „Drehspieß“. Ein echter Döner besteht dem türkischen Antrag zufolge aus geschichtetem Fleisch. Dabei gehe es um die „Unterscheidung zwischen „Döner (Kebab)“ und „Drehspieß“ (höherer Hackfleischanteil zulässig)“. Gemäß Leitlinien des Bundesernährungsministeriums darf der Hackfleischanteil beim „Döner“ nur bei 60 Prozent liegen.
Hans-Jürgen Bergmann
Hans-Jürgen Bergmann
2025-04-18 06:24:22
Anzahl der Antworten: 8
Ein „Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf auch Hackfleisch bei der Herstellung eines Dönerspießes verwendet werden, jedoch zu höchstens 60 Prozent. Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“.