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Was ist der Unterschied zwischen Drehspießfleisch und Dönerfleisch?

Karl-Ernst Völker
Karl-Ernst Völker
2025-04-25 19:32:25
Anzahl der Antworten: 5
Hintergrund ist der rechtliche Unterschied zwischen dem klassischen „Döner (Kebab)“ und dem „Drehspieß“, bei dem ein höherer Hackfleischanteil zulässig ist. Gemäß den Leitlinien des Bundesernährungsministeriums darf ein echter Döner nur zu 60 Prozent aus Hack bestehen. Als Fleisch werden große Stücke Rind- oder Hammelfleisch, Hackfleisch/Faschiertes vom Rind oder Hammel oder eine Mischung daraus oder Hähnchenfleisch verwendet. Sollte ein Gastronom seinen Kunden einen Drehspieß als „echten“ Döner verkaufen, soll die Kundentäuschung unterbunden werden.
Berndt Hein
Berndt Hein
2025-04-18 09:09:47
Anzahl der Antworten: 8
Ein Döner darf nur so heißen, wenn er eine bestimmte Zusammensetzung hat, sonst muss er Drehspieß heißen. Anlass ist der rechtliche Unterschied zwischen „Döner“ und „Drehspieß“. Ein echter Döner besteht dem türkischen Antrag zufolge aus geschichtetem Fleisch. Dabei gehe es um die „Unterscheidung zwischen „Döner (Kebab)“ und „Drehspieß“ (höherer Hackfleischanteil zulässig)“. Gemäß Leitlinien des Bundesernährungsministeriums darf der Hackfleischanteil beim „Döner“ nur bei 60 Prozent liegen.
Hans-Jürgen Bergmann
Hans-Jürgen Bergmann
2025-04-18 06:24:22
Anzahl der Antworten: 8
Ein „Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf auch Hackfleisch bei der Herstellung eines Dönerspießes verwendet werden, jedoch zu höchstens 60 Prozent. Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“.