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Darf ein Imbiss Sitzplätze haben?

Esther Hauser
Esther Hauser
2025-06-24 21:54:41
Anzahl der Antworten: 5
Der Imbiss, der auch über Sitzplätze verfügt, ist sozusagen eine Teilmenge des Oberbegriffs Gaststätte und es gilt damit das Gaststättenrecht. Der Unterschied zwischen Imbiss und Restaurant liegt nicht in der Größe, sondern in der Art des Bestellvorgangs. Im Imbiss bestellt man direkt am Tresen, ohne Karte auf dem Tisch, und es gibt keine extra Servierkräfte. Der Koch bringt selbst.