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Darf ein Imbiss Sitzplätze haben?

Fatma Neuhaus
Fatma Neuhaus
2025-07-09 17:24:02
Anzahl der Antworten: 6
In seltenen Fällen gehört die Fläche vor dem Shop vielleicht Ihnen oder der/dem Shopeigentümer:in. In diesem Fall muss dafür die ursprüngliche Gaststättenerlaubnis erweitert werden, auch hier gilt also: Einfach mal machen ist ein schlechter (und teurer) Ratgeber. In diesem Fall meldet sich das Ordnungsamt vermutlich zeitnah mit einem Bußgeld bei Ihnen. Gibt es Tische und Stühle, müssen Sie auch eine Damen- und Herrentoilette anbieten. Haben Sie keine sanitären Einrichtungen, können Sie allerdings Stehtische nutzen – hierfür gibt es keine derartigen Vorgaben.
Norbert Bauer
Norbert Bauer
2025-07-06 15:06:24
Anzahl der Antworten: 6
Kleinstgaststätten (z. B. Imbisse) können auch Sitzgelegenheiten aufstellen, ohne Toiletten anbieten zu müssen. Es gelten ebenfalls folgende Bedingungen: es dürfen nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden, die Öffnungszeiten liegen innerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten, es dürfen nicht mehr als 10 Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden und die für den Aufenthalt der Gäste bestimmte Fläche darf 40 qm nicht übersteigen. Außerdem müssen die Gäste bereits im Eingangsbereich des Betriebes während der gesamten Öffnungszeit darauf hingewiesen werden, dass keine Toiletten vorhanden sind. Dies kann z. B. in Form eines Hinweisschildes "Keine Gästetoiletten" geschehen.
Esther Hauser
Esther Hauser
2025-06-24 21:54:41
Anzahl der Antworten: 5
Der Imbiss, der auch über Sitzplätze verfügt, ist sozusagen eine Teilmenge des Oberbegriffs Gaststätte und es gilt damit das Gaststättenrecht. Der Unterschied zwischen Imbiss und Restaurant liegt nicht in der Größe, sondern in der Art des Bestellvorgangs. Im Imbiss bestellt man direkt am Tresen, ohne Karte auf dem Tisch, und es gibt keine extra Servierkräfte. Der Koch bringt selbst.