:

Welche Genehmigung brauche ich, um Lebensmittel zu verkaufen?

Mike Seidl
Mike Seidl
2025-07-10 18:55:42
Anzahl der Antworten: 5
du musst an einer gesundheitsbelehrung teilgenommen haben und dieses auch schriftlich belegen können. du darfst deine soße nur in einer gewerblichen, vom gesundheitsamt abgenommen, küche zubereiten.
Falko Sauer
Falko Sauer
2025-07-07 01:00:12
Anzahl der Antworten: 3
Zunächst einmal benötigst Du auf jeden Fall ein Gesundheitszeugnis. Dann mußt Du auch mit regelmäßigen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung rechnen - vor allem auch in den Räum- lichkeiten, wo Du die Sachen herstellst. Reisegewerbekarte (Gewerbeamt) und Unterrichtungsnachweis zum Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitsamt)
Jochen Lindner
Jochen Lindner
2025-06-24 14:31:31
Anzahl der Antworten: 8
Der Verkauf von Lebensmitteln ist auch nicht genehmigungspflichtig. Wenn du bereits abgepackte Lebensmittel beispielsweise über den Großhandel beziehst und diese dann weiter verkaufen willst, brauchst du keine besonderen Genehmigungen oder Lizenzen. Ein einfacher Gewerbeschein sollte in der Regel ausreichend sein. In diesem Falle reicht eine Gewerbeanmeldung aus.
Werner Fuchs
Werner Fuchs
2025-06-24 12:01:27
Anzahl der Antworten: 4
Grundsätzlich dürfen Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Bestimmte Lebensmittel sind jedoch zulassungspflichtig oder müssen vor dem Inverkehrbringen beim BVL anzeigt werden. Gesundheitsbezogene Angaben bedürfen der Zulassung nach der Verordnung. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Sie benötigen eine Zulassung.
Kai-Uwe Eder
Kai-Uwe Eder
2025-06-24 11:45:49
Anzahl der Antworten: 8
Für einen mobilen Marktstand benötigt man einen sog. Reisegewerbeschein, den Sie bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt) beantragen können. Neben dem entsprechenden Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen: einen Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild,ein polizeiliches Führungszeugnis,einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister,in Lichtbild. Für Reisegewerbe, die eine Tätigkeit mit Lebensmitteln ausüben, muss eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden, um den Reisegewerbeschein zu erhalten. Weiterhin sollten Sie eine Unterweisung zur Lebensmittelhygiene § 4 LMHV nachweisen. In jedem Fall benötigen Sie eine Gewerbeküche. Die Zubereitung von Speisen in einer privaten Küche ist für Speisen, die verkauft werden sollen, unter gar keinen Umständen möglich.