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Ist ein Imbiss ein Gewerbebetrieb?

Uli Dietz
Uli Dietz
2025-07-06 18:15:51
Anzahl der Antworten: 1
Ob es sich um einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder aber um selbständige Gewerbebetriebe handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Prüfung gelten die folgenden Grundsätze: Je gleichartiger die Betätigungen sind, desto eher liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor. Umgekehrt ist es, wenn die Betätigungen unterschiedlich sind. Hier spricht eine Vermutung für selbständige Gewerbebetriebe.
Helmut Werner
Helmut Werner
2025-06-24 07:43:28
Anzahl der Antworten: 6
Eine Gewerbeanmeldung für ein Restaurant, ein Café oder einen Imbiss sollte erfolgen, sobald du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst. Es ist Pflicht, die Anmeldung vor der eigentlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu erledigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Gewerbeanmeldung gilt als offizielle Erlaubnis für die Aufnahme deines Betriebes.
Friedbert Bode
Friedbert Bode
2025-06-24 04:57:40
Anzahl der Antworten: 7
Ein Eiscafé und ein Imbiss, die sich zwar in einem Gebäude befinden, allerdings nicht miteinander verbunden und getrennt begehbar sind, stellen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auch dann zwei selbständige Betriebe dar, wenn sie einen einheitlichen Namensbestandteil und dieselbe Telefon- und Faxnummer nutzen, dieselbe Kundentoilette haben und dasselbe Inventar für die Außengastronomie nutzen. Übt ein Mandant verschiedene gewerbliche Tätigkeiten aus oder verfügt sein Gewerbetrieb über Zweigstellen bzw. mehrere Niederlassungen, so stellt sich stets die Frage: Handelt es sich um eigenständige Betriebe? Wer Verluste einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnen aus einer anderen Tätigkeit gewerbesteuerlich verrechnen will, möchte in der Regel einen einzigen Gesamtbetrieb haben.