Welche Genehmigungen braucht man, um einen Imbiss zu eröffnen?

Nathalie Moll
2025-06-23 09:43:56
Anzahl der Antworten: 7
Um in Deutschland unternehmerisch aktiv zu werden, musst du zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Wie ein klassisches Restaurant benötigt auch dein mobiler Imbisswagen Genehmigungen. Hierfür musst du dich an das Ordnungsamt in deiner Stadt oder deinem Bezirk wenden. Dieses stellt dir einen Gewerbeschein für Gastronomen aus.
Falls du keinen festen Ort mit deinem Imbisswagen anstrebst, sondern verschiedene Stellplätze anfahren möchtest, ist eine Reisegewerbekarte in jedem Fall erforderlich. Auch dafür ist dein örtliches Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle. Zu guter Letzt benötigst du vom Ordnungsamt noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, um mit deinem Verkaufsanhänger loszulegen.

Natalia Noack
2025-06-23 09:07:53
Anzahl der Antworten: 4
Um einen Imbiss zu eröffnen, benötigen Sie zunächst eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO. Mit Erhalt des Gewerbescheins wird die Anmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt bestätigt.
Nach Erhalt der Benachrichtigung über eine Gewerbeanmeldung sendet das Finanzamt ein Formular zur steuerlichen Erfassung. Außerdem benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis, das vom Gesundheitsamt ausgestellt wird und die Absolvierung der Hygienebelehrung bescheinigt. Seit 2001 ist im Lebensmittelgewerbe zudem eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 42, § 43 IfSG) erforderlich.
Je nach Ihren spezifischen Tätigkeiten kann auch eine Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes erforderlich sein. Wenn Sie alkoholische Getränke verkaufen möchten, benötigen Sie eine Ausschankgenehmigung gemäß § 12 GaSTG. Schließlich benötigen Sie eine Erlaubnis, den Imbisswagen abzustellen.

Antonio Hinz
2025-06-23 06:17:01
Anzahl der Antworten: 6
Eine Gewerbeanmeldung muss beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden. Sie benötigen außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vom Bürgeramt. Falls Sie keinen deutschen oder EU-Pass haben, ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Sie benötigen auch einen Nachweis über die Gaststättenunterrichtung von der IHK. Vom Gesundheitsamt benötigen Sie einen Nachweis über die Lebensmittelhygieneschulung und § 43 Infektionsschutzgesetz, ein Gesundheitszeugnis und einen Nachweis über die Hygienebelehrung. Eine Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes ist beim Ordnungsamt einzuholen. Sie benötigen eine Schanklizenz bzw. Gaststättenkonzession vom Gewerbeamt sowie einen Antrag auf Bewirtung im Freien beim Ordnungsamt.