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Wann darf man Döner Kebab nennen?

Arthur Reuter
Arthur Reuter
2025-03-31 05:30:50
Anzahl der Antworten: 7
Ein „Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf auch Hackfleisch bei der Herstellung eines Dönerspießes verwendet werden, jedoch zu höchstens 60 Prozent. Ein fertiger Spieß muss also zu mindestens 40 Prozent aus Fleischscheiben bestehen. Außer Salz und Gewürzen sowie gegebenenfalls Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält ein Döner Kebab keine weiteren Zutaten. Außerdem sind bestimmte Zusatzstoffe für Döner Kebab zugelassen. Wenn andere oder zusätzliche Zutaten verwendet werden, wie zum Beispiel Geflügelfleisch, Sojaeiweiß oder Paniermehl, oder wenn über 60 Prozent Hackfleisch verwendet worden sind, müssen diese Zutaten mit in der Bezeichnung stehen, wie zum Beispiel „Döner Kebab mit Paniermehl“. Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“.
Nancy Bischoff
Nancy Bischoff
2025-03-31 04:52:36
Anzahl der Antworten: 3
Die Bezeichnung „Döner Kebab“ ist den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zufolge an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dort ist unter anderem beschrieben, dass ein Döner Kebab aus grob entsehntem Schaf- und/ oder Rindfleisch hergestellt wird, bei einem Hähnchen- oder Puten-Döner auch aus Hähnchen- oder Putenfleisch. Zur Herstellung werden dünne Fleischscheiben auf einen Drehspieß aufgesteckt. Wird Hackfleisch (aus Rind oder Schaf) mitverarbeitet, so darf dessen Anteil höchstens 60 Prozent betragen. Der Anteil an Fleischscheiben sollte also mindestens 40 Prozent betragen. Als weitere Zutaten sind lediglich Salz und Gewürze sowie gegebenenfalls Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt beschrieben.
Jens-Uwe Vollmer
Jens-Uwe Vollmer
2025-03-31 04:45:17
Anzahl der Antworten: 7
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr nicht. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.