Warum darf der Döner nicht mehr Döner heißen?

Karl Walter
2025-04-27 20:16:16
Anzahl der Antworten: 4
Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. In den Leitsätzen zum Döner ist nachzulesen, dass ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen darf. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.

Eberhard Baum
2025-04-19 14:12:15
Anzahl der Antworten: 4
Wenn es nach einer Interessenvereinigung aus der Türkei geht, sollen Döner mit Kalb- oder Hühnerfleisch in Zukunft in der EU nicht mehr unter dem Namen "Döner" verkauft werden. Die "International Döner Federation " (Udofed) hatte vor einiger Zeit bei der Europäischen Union den Antrag eingereicht, den Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" schützen zu lassen. Ähnlich wie bei anderen geschützten Spezialitäten wie Mozzarella, Heumilch oder Pizza Napoletana dürfte der Döner nur noch nach einem traditionellem Rezept oder Herstellungsverfahren produziert werden. Falls nicht, dürfte er nicht mehr Döner heißen. Bei den Wünschen der Udofed geht es nicht um Qualitätsstandards oder die Beilagen, sondern vor allem um das Fleisch, so gäbe es dann im Döner nur noch Lamm-Fleisch oder das von mindestens 16 Monate alten Rindern.

Ottilie Mack
2025-04-11 05:18:52
Anzahl der Antworten: 5
Die Zutaten des Weimarer Döners entsprächen nicht denen eines Original-Döners. Deshalb hat das Thüringer Lebensmittelüberwachungsamt entschieden, dass der Döner nicht mehr „Döner“ genannt werden darf, sondern die kurze und knackige Bezeichnung „Drehspieß im Fladenbrot“ bekommt.

Samuel Hammer
2025-04-03 13:30:38
Anzahl der Antworten: 3
Damit muss sich die EU-Kommission, die neue Gesetze für die Länder der Europäischen Union vorschlagen darf, in den nächsten Monaten beschäftigen. Der Grund: Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Zum Beispiel müsste bestimmtes Fleisch verwendet werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".

Anny Janssen
2025-04-03 12:08:45
Anzahl der Antworten: 6
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Denn statt Döner gibt es in der thüringischen Stadt nur noch "Drehspieß im Fladenbrot". Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt.

Nikolaos Hildebrandt
2025-04-03 10:36:14
Anzahl der Antworten: 6
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr nicht. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.

Ricarda Wittmann
2025-04-03 10:06:27
Anzahl der Antworten: 5
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“. Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
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