Warum darf der Döner nicht mehr Döner heißen?

Samuel Hammer
2025-04-03 13:30:38
Anzahl der Antworten: 3
Damit muss sich die EU-Kommission, die neue Gesetze für die Länder der Europäischen Union vorschlagen darf, in den nächsten Monaten beschäftigen. Der Grund: Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Zum Beispiel müsste bestimmtes Fleisch verwendet werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".

Anny Janssen
2025-04-03 12:08:45
Anzahl der Antworten: 6
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Denn statt Döner gibt es in der thüringischen Stadt nur noch "Drehspieß im Fladenbrot". Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt.

Nikolaos Hildebrandt
2025-04-03 10:36:14
Anzahl der Antworten: 6
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr nicht. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.

Ricarda Wittmann
2025-04-03 10:06:27
Anzahl der Antworten: 5
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“. Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
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