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Wann darf sich Döner Döner nennen?

Kirstin Christ
Kirstin Christ
2025-04-19 16:47:08
Anzahl der Antworten: 6
Bislang sind in Deutschland bei Kalb- und Lammfleischdönern bis zu 60 Prozent Hackfleischanteil erlaubt. Das würde nach dem Antrag der türkischen Dönererzeuger nicht als Döner gelten. Wenn sich die EU der Doner Federation anschließt, würde das zukünftig allerdings nicht mehr als Döner gelten. In Deutschland hätten wir bereits klare Vorgaben in Sachen Dönerfleisch.
Helge Sauer
Helge Sauer
2025-04-10 06:27:12
Anzahl der Antworten: 7
Die Bezeichnung „Döner Kebab“ ist den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zufolge an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dort ist unter anderem beschrieben, dass ein Döner Kebab aus grob entsehntem Schaf- und/ oder Rindfleisch hergestellt wird, bei einem Hähnchen- oder Puten-Döner auch aus Hähnchen- oder Putenfleisch. Zur Herstellung werden dünne Fleischscheiben auf einen Drehspieß aufgesteckt. Wird Hackfleisch (aus Rind oder Schaf) mitverarbeitet, so darf dessen Anteil höchstens 60 Prozent betragen. Der Anteil an Fleischscheiben sollte also mindestens 40 Prozent betragen. Als weitere Zutaten sind lediglich Salz und Gewürze sowie gegebenenfalls Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt beschrieben.
Yvonne Schilling
Yvonne Schilling
2025-04-10 03:11:15
Anzahl der Antworten: 10
Ein „Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf auch Hackfleisch bei der Herstellung eines Dönerspießes verwendet werden, jedoch zu höchstens 60 Prozent. Ein fertiger Spieß muss also zu mindestens 40 Prozent aus Fleischscheiben bestehen. Außer Salz und Gewürzen sowie gegebenenfalls Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält ein Döner Kebab keine weitere Zutaten. Wenn andere oder zusätzliche Zutaten verwendet werden, wie zum Beispiel Geflügelfleisch, Sojaeiweiß oder Paniermehl, oder wenn über 60 Prozent Hackfleisch verwendet worden sind, müssen diese Zutaten mit in der Bezeichnung stehen, wie zum Beispiel „Döner Kebab mit Paniermehl“.Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“.
Friedbert Bode
Friedbert Bode
2025-04-10 01:31:17
Anzahl der Antworten: 7
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.
Eckhardt Marquardt
Eckhardt Marquardt
2025-04-09 23:58:37
Anzahl der Antworten: 6
Laut deutschem Lebensmittelbuch darf ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Drehspieße »nach Döner Art« oder »gewürzt nach Döner Art«, die zum Großteil aus Hackfleisch bestehen, können Sie also mit bloßem Auge von einem echten Fleischscheiben-Dönerspieß unterscheiden. Im Gegensatz zum Original enthalten die Imitate außerdem oft Bindemittel wie zum Beispiel Paniermehl, was kenntlich gemacht werden muss – halten Sie nach entsprechenden Schildern Ausschau.