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Warum darf Döner nicht mehr Döner heißen?

Dieter Lauer
Dieter Lauer
2025-07-27 22:45:53
Anzahl der Antworten: 8
Damit muss sich die EU-Kommission, die neue Gesetze für die Länder der Europäischen Union vorschlagen darf, in den nächsten Monaten beschäftigen. Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".
Detlev Pohl
Detlev Pohl
2025-07-27 20:54:13
Anzahl der Antworten: 4
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“. Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
Arne Günther
Arne Günther
2025-07-27 18:56:46
Anzahl der Antworten: 6
Die Zutaten des Weimarer Döners entsprächen nicht denen eines Original-Döners. Denn das Thüringer Lebensmittelüberwachungsamt hat nun entschieden, dass der Döner nicht mehr „Döner“ genannt werden darf, sondern die kurze und knackige Bezeichnung „Drehspieß im Fladenbrot“ bekommt.
Peter Krüger
Peter Krüger
2025-07-27 18:00:56
Anzahl der Antworten: 4
Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt. Das sei bereits 1997 in den "Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse" des deutschen Lebensmittelbuches festgelegt worden. Viele Imbisse würden ihr Fleisch aber bei Großhändlern bestellen, die Geschmacksverstärker mit hineinmischen. Das sei dann aber kein Döner mehr.
Erna Schott
Erna Schott
2025-07-27 16:59:01
Anzahl der Antworten: 6
Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. Hintergrund für die Bezeichnung als Döner sind die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches“. In den Leitsätzen zum Döner ist nachzulesen, dass ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen darf. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden.
Cordula Michels
Cordula Michels
2025-07-27 16:31:47
Anzahl der Antworten: 4
Wenn es nach einer Interessenvereinigung aus der Türkei geht, sollen Döner mit Kalb- oder Hühnerfleisch in Zukunft in der EU nicht mehr unter dem Namen "Döner" verkauft werden. Die "International Döner Federation " (Udofed) hatte vor einiger Zeit bei der Europäischen Union den Antrag eingereicht, den Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" schützen zu lassen. Ähnlich wie bei anderen geschützten Spezialitäten wie Mozzarella, Heumilch oder Pizza Napoletana dürfte der Döner nur noch nach einem traditionellem Rezept oder Herstellungsverfahren produziert werden. Falls nicht, dürfte er nicht mehr Döner heißen. So gäbe es dann im Döner nur noch Lamm-Fleisch oder das von mindestens 16 Monate alten Rindern. Die ausschließlich per Hand abgeschnittenen Streifen müssten eine Dicke von zwei bis fünf Millimetern haben, die exakte Garzeit wird vorgegeben, die Marinade ebenfalls.
Eugenie Heck
Eugenie Heck
2025-07-27 16:10:30
Anzahl der Antworten: 8
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. So verlangt es das Lebensmittelrecht.