:

Wieso darf man kein Döner mehr sagen?

Margaretha Dietrich
Margaretha Dietrich
2025-07-27 01:33:55
Anzahl der Antworten: 5
Die Bezeichnung „Döner Kebab“ ist den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zufolge an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dort ist unter anderem beschrieben, dass ein Döner Kebab aus grob entsehntem Schaf- und/ oder Rindfleisch hergestellt wird, bei einem Hähnchen- oder Puten-Döner auch aus Hähnchen- oder Putenfleisch. Wird Hackfleisch (aus Rind oder Schaf) mitverarbeitet, so darf dessen Anteil höchstens 60 Prozent betragen. Wenn der von Ihnen beschriebene Döner-Imbiss von der Lebensmittelüberwachung die Auflage bekommen hat, seine Produkte nicht als „Döner“ zu bezeichnen, so erfüllt sein Fleischspieß vermutlich nicht die oben beschriebenen Voraussetzungen für einen Döner. Allerdings muss der Anbieter dann eine beschreibende Bezeichnung wählen, aus der hervorgeht, woraus der Spieß besteht. Die Leitsätze sollen als Schutz vor Täuschung dienen, denn sie beschreiben, welche Produktqualität Verbraucher:innen bei Verwendung einer bestimmten Bezeichnung üblicherweise erwarten dürfen.
Karen Bode
Karen Bode
2025-07-27 00:58:58
Anzahl der Antworten: 7
Damit muss sich die EU-Kommission, die neue Gesetze für die Länder der Europäischen Union vorschlagen darf, in den nächsten Monaten beschäftigen. Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als garantiert traditionelle Spezialität geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".
René Stark
René Stark
2025-07-26 22:00:01
Anzahl der Antworten: 8
Das hat ein Reinheitsgebot klar definiert, was sich Döner nennen darf. Danach enthält Döner Kebab als Ausgangsmaterial nur grob entsehntes Schaf- und/oder Rindfleisch, das in dünnen Scheiben auf einen Drehspieß gesteckt wird. Ein mitverarbeiteter Hackfleischanteil aus grob entsehntem Rind- oder Schaffleisch darf maximal 60 Prozent betragen. Nach einem Bundesländer-Beschluss gelten diese Anforderungen inzwischen für alle Erzeugnisse, die als „Döner“ bezeichnet sind. Gerichte, deren Inhalt davon abweicht, müssen deshalb auf der Speisekarte klar benannt werden.
Georg Schütz
Georg Schütz
2025-07-26 18:56:40
Anzahl der Antworten: 7
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt. Viele Imbisse würden ihr Fleisch aber bei Großhändlern bestellen, die Geschmacksverstärker mit hineinmischen. Das sei dann aber kein Döner mehr.