Ist das Wort Döner verboten?

Siglinde Löffler
2025-07-27 05:53:55
Anzahl der Antworten: 7
Die Bezeichnung „Döner Kebab“ ist den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zufolge an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wird Hackfleisch (aus Rind oder Schaf) mitverarbeitet, so darf dessen Anteil höchstens 60 Prozent betragen. Wenn der von Ihnen beschriebene Döner-Imbiss von der Lebensmittelüberwachung die Auflage bekommen hat, seine Produkte nicht als „Döner“ zu bezeichnen, so erfüllt sein Fleischspieß vermutlich nicht die oben beschriebenen Voraussetzungen für einen Döner.