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Warum darf Döner nicht mehr Döner heißen?

Carla Wirth
Carla Wirth
2025-04-14 00:57:00
Anzahl der Antworten: 7
Wenn es nach einer Interessenvereinigung aus der Türkei geht, sollen Döner mit Kalb- oder Hühnerfleisch in Zukunft in der EU nicht mehr unter dem Namen "Döner" verkauft werden. Die "International Döner Federation " (Udofed) hatte vor einiger Zeit bei der Europäischen Union den Antrag eingereicht, den Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" schützen zu lassen. Ähnlich wie bei anderen geschützten Spezialitäten wie Mozzarella, Heumilch oder Pizza Napoletana dürfte der Döner nur noch nach einem traditionellem Rezept oder Herstellungsverfahren produziert werden. Falls nicht, dürfte er nicht mehr Döner heißen. So gäbe es dann im Döner nur noch Lamm-Fleisch oder das von mindestens 16 Monate alten Rindern. Die ausschließlich per Hand abgeschnittenen Streifen müssten eine Dicke von zwei bis fünf Millimetern haben, die exakte Garzeit wird vorgegeben, die Marinade ebenfalls.
Antonia Barthel
Antonia Barthel
2025-04-14 00:51:54
Anzahl der Antworten: 9
Hintergrund dafür sind die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches“. Und zum Döner wurden die Leitlinien bereits 1991 als bundeseinheitlicher Beurteilungsmaßstab festgeschrieben. Sie besagen: Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr nicht. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. So verlangt es das Lebensmittelrecht. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.
Lore Kröger
Lore Kröger
2025-04-14 00:03:54
Anzahl der Antworten: 7
Die Folgen wären notwendigerweise neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten. Es sei festzuhalten, dass Döner in Deutschland andere Zutaten enthält und anderen Herstellungsweisen folgt, als die, die in dem Antrag genannt werden. Was in Deutschland unter einem Döner zu verstehen sei, beschreiben klar und detailliert die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission.
Gitta Schaller
Gitta Schaller
2025-04-13 23:32:10
Anzahl der Antworten: 6
Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht. Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen. Oftmals werden jedoch in Proben aus der Gastronomie Soja, Wasser, Geschmacksverstärker oder Paniermehl gefunden. Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden.
Guiseppe Jäger
Guiseppe Jäger
2025-04-13 20:59:36
Anzahl der Antworten: 4
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“. Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
Diethelm Maier
Diethelm Maier
2025-04-13 20:41:03
Anzahl der Antworten: 8
Die Zutaten des Weimarer Döners entsprächen nicht denen eines Original-Döners. Denn das Thüringer Lebensmittelüberwachungsamt hat nun entschieden, dass der Döner nicht mehr „Döner“ genannt werden darf, sondern die kurze und knackige Bezeichnung „Drehspieß im Fladenbrot“ bekommt.
Gerda Seiler
Gerda Seiler
2025-04-13 19:07:57
Anzahl der Antworten: 6
Damit muss sich die EU-Kommission, die neue Gesetze für die Länder der Europäischen Union vorschlagen darf, in den nächsten Monaten beschäftigen. Der Grund: Eine türkische Gruppe hat einen Antrag bei der EU gestellt. Sie möchte, dass der Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" geschützt wird. Wenn die EU das erlaubt, dürfte der Döner nur noch nach strengen Regeln gemacht werden. Dann müssten viele Dönerläden in der EU entweder ihre Rezepte ändern oder sie dürften ihren Döner dann nicht mehr "Döner" nennen, sondern zum Beispiel "Drehbraten" oder "Drehspieß".
Margaretha Dietrich
Margaretha Dietrich
2025-04-13 18:39:07
Anzahl der Antworten: 5
Die Lebensmittelbehörde stellte fest, dass die Zutaten des Weimarer Döners nicht denen eines Original-Döners entsprechen. Die Lebensmittelbehörde stellte nämlich fest, dass sich in dem Weimarer Döner nicht genau das befindet, was laut Lebensmittelbuch hinein gehört. Demnach ist das: Schaf oder Rind, dazu Hack, abgeschmeckt mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt. Das sei bereits 1997 in den "Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse" des deutschen Lebensmittelbuches festgelegt worden. Viele Imbisse würden ihr Fleisch aber bei Großhändlern bestellen, die Geschmacksverstärker mit hineinmischen. Das sei dann aber kein Döner mehr.