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Wann darf man Döner Kebab nennen?

Juergen Geisler
Juergen Geisler
2025-07-24 09:04:44
Anzahl der Antworten: 5
Die Bezeichnung „Döner Kebab“ ist den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zufolge an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dort ist unter anderem beschrieben, dass ein Döner Kebab aus grob entsehntem Schaf- und/ oder Rindfleisch hergestellt wird, bei einem Hähnchen- oder Puten-Döner auch aus Hähnchen- oder Putenfleisch. Zur Herstellung werden dünne Fleischscheiben auf einen Drehspieß aufgesteckt. Wird Hackfleisch (aus Rind oder Schaf) mitverarbeitet, so darf dessen Anteil höchstens 60 Prozent betragen. Der Anteil an Fleischscheiben sollte also mindestens 40 Prozent betragen. Als weitere Zutaten sind lediglich Salz und Gewürze sowie gegebenenfalls Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt beschrieben. Wenn der von Ihnen beschriebene Döner-Imbiss von der Lebensmittelüberwachung die Auflage bekommen hat, seine Produkte nicht als „Döner“ zu bezeichnen, so erfüllt sein Fleischspieß vermutlich nicht die oben beschriebenen Voraussetzungen für einen Döner.
Annelore Benz
Annelore Benz
2025-07-24 08:50:00
Anzahl der Antworten: 4
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen. Wenn der aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wird, müsse es Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.
Hubertus Reimer
Hubertus Reimer
2025-07-24 08:37:11
Anzahl der Antworten: 4
Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen. Als Zutaten sind Zwiebel, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Sind andere erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen.
David Lechner
David Lechner
2025-07-24 04:43:29
Anzahl der Antworten: 4
Ein „Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf auch Hackfleisch bei der Herstellung eines Dönerspießes verwendet werden, jedoch zu höchstens 60 Prozent. Ein fertiger Spieß muss also zu mindestens 40 Prozent aus Fleischscheiben bestehen. Außer Salz und Gewürzen sowie gegebenenfalls Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält ein Döner Kebab keine weiteren Zutaten. Außerdem sind bestimmte Zusatzstoffe für Döner Kebab zugelassen. Wenn andere oder zusätzliche Zutaten verwendet werden, wie zum Beispiel Geflügelfleisch, Sojaeiweiß oder Paniermehl, oder wenn über 60 Prozent Hackfleisch verwendet worden sind, müssen diese Zutaten mit in der Bezeichnung stehen, wie zum Beispiel „Döner Kebab mit Paniermehl“. Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“.
Lore Kröger
Lore Kröger
2025-07-24 04:40:24
Anzahl der Antworten: 7
Laut deutschem Lebensmittelbuch darf ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen. Drehspieße »nach Döner Art« oder »gewürzt nach Döner Art«, die zum Großteil aus Hackfleisch bestehen, können Sie also mit bloßem Auge von einem echten Fleischscheiben-Dönerspieß unterscheiden. Im Gegensatz zum Original enthalten die Imitate außerdem oft Bindemittel wie zum Beispiel Paniermehl, was kenntlich gemacht werden muss – halten Sie nach entsprechenden Schildern Ausschau.
Magdalene Herrmann
Magdalene Herrmann
2025-07-24 03:24:39
Anzahl der Antworten: 6
Bislang sind in Deutschland bei Kalb- und Lammfleischdönern bis zu 60 Prozent Hackfleischanteil erlaubt. Alles darüber muss "Hackfleisch-Drehspieß" heißen. Wenn sich die EU der Doner Federation anschließt, würde das zukünftig allerdings nicht mehr als Döner gelten.